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Die am 6. Juli 2016 verabschiedete NIS-Richtlinie (kurz für Network Infrastructure Security, also Netzwerk- und Informationssicherheit) muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spätestens am 9. Mai 2018 umgesetzt worden sein. Die Richtlinie soll die Sicherheitsmaßnahmen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen vereinheitlichen und so die Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste besser vor Cyber-Bedrohungen schützen. Sie sieht für alle Mitgliedstaaten ein einheitliches Vorgehen zur Absicherung der Informationssysteme vor. Insbesondere setzt sie sich dabei mit dem Schutz der Betreiber wesentlicher Dienste und der Anbieter digitaler Dienste auseinander.